Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Leistungen zum Training/Betreuung von Kunden Gluckerkolleg
§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Trainings- und Betreuungsverträge der Firma
GluckerKolleg GbR (im folgenden GluckerKolleg), die das Training und die
Betreuung von Kunden im Bereich Gesundheit und/oder Fitness betreffen.
(2) Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
oder Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden oder Teilnehmer
vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunde/Teilnehmer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
(4) Unsere Vertragsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern
als auch gegenüber Unternehmern im Sinn § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot
Die Darstellung auf der Internetseite der Firma Gluckerkolleg (www.GluckerKolleg.de, www.glucker.de) stellen keine
rechtsverbindlichen Angebote dar, ebenso wenig die ansonsten erfolgende
Bewerbung der Dienstleistungen des Gluckerkolleg. Der Teilnehmer gibt
seinerseits ein Angebot an, dass seitens der Firma Gluckerkolleg durch eine
in Textform oder in schriftlicher Form ausgestaltete Erklärung seitens
des Gluckerkolleg angenommen wird. Erst mit dieser Erklärung des
Gluckerkolleg kommt ein Vertrag zustande.
Das GluckerKoleg bietet durch ein Personal Fitness Training dem Klienten
ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an.
Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte,
Sportbekleidungs-Auswahl und Ernährungsberatungen und Coachings
umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung
durch einen Personal Fitness Trainer. Das Training vom GluckerKolleg
gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes.
Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des
Klienten in dem von ihm ausfüllenden und zu unterschreibenden
Anamnese- und Gesundheitsbogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen
nicht zu Lasten des Personal Fitness Trainers vom GluckerKolleg.
§ 3 Dauer, Ort und Zeit der Betreuungs- und Trainingseinheit
Die Dauer der Trainingseinheit / der Betreuung bestimmt sich nach dem
abgeschlossenen Vertrag, ebenso der Ort und die Zeit der Trainings- und
Betreuungseinheit. Bei Trainingseinheit die in mehr als zwei Terminen
durchgeführt werden bestimmt sich die Dauer, Ort und Zeit des
Trainings.
§ 4 Vergütung, Preis und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preisangaben von GluckerKolleg verstehen sich als Endpreise. Hinzu
kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer (bei Bedarf).
(2) Die Kursgebühr bestimmt sich aus den unter §3 der AGB
dargestellten vertraglichen Grundlagen. Ergänzend gilt die allgemeine
Preisliste, die in den Geschäftsräumen des Gluckerkolleg
aushängen und die auf der Internetseite des Gluckerkolleg (www.gluckerkolleg.de; www.glucker.de) eingesehen werden
können zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
(3) Die Zahlung der Trainings- und Betreuungsgebühr erfolgt bargeldlos
durch Überweisung oder wird durch Abbuchung eingezogen und ist mit
Vertragsabschluss sofort fällig.
(4) Bei Abbruch eines Trainings/einer Betreuung durch den Teilnehmer bzw.
bei berechtigter Kündigung aus wichtigem Grund, ist die gesamte
Traininigs- und Betreuungsgebühr zu zahlen.
§ 5 Ausschlussrecht bei Nichtzahlung
(1) Zahlt der Kunde die Trainings- und Betreuungsgebühr nicht vor
Durchführung des Trainings, behält sich GluckerKolleg vor, den
Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung vom Training/von der
Betreuung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.
(2) Weitere Ansprüche gegen GluckerKolleg sind ausgeschlossen.
§ 6 Pflicht des GluckerKolleg
GluckerKolleg ist verpflichtet, das Training / die Betreuung
durchzuführen, wie er im Angebot gemäß § 2 der AGB
festgelegt ist. Das bedeutet, die Inhalte der vereinbarten
Trainings-/Betreuungseinheit durch geeignete Personen in geeigneten
Räumlichkeiten, an geeigneten Orten oder auf sonstige geeignete Art zu
vermitteln.
§ 7 Pflichten des Teilnehmers/Kunden
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Trainings-/Betreuungsgebühr
mit Fälligkeit nach Rechnungszugang zu zahlen.
(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer, den Anordnungen
des Personal Fitness Trainers / Betreuers bei und/oder im Zusammenhang mit
dem Training/der Betreuung Folge zu leisten und die jeweils in den
Räumlichkeiten oder am Ort des Trainings (z.B. Outdoor) geltende
Hausordnung bzw. Benutzungsordnung zu respektieren.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Störungen des Trainings zu
unterlassen sowie mit Gegenständen, die im Rahmen des Trainings vom
GluckerKolleg zur Verfügung gestellt werden, pfleglich und
ordnungsgemäß umzugehen.
§ 8 Durchführung des Trainings, Verschiebung des Trainings,
Krankheit des Personal Fitness Trainers/Betreuers
(1) GluckerKolleg ist berechtigt, bis 24h vor Durchführung des
Trainings den Zeitpunkt (Tag/Uhrzeit) des Trainings zu verschieben, ohne
dass dem Teilnehmer hierdurch Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.
Der Teilnehmer hat aber das Recht, das Training nachzuholen, wenn er an dem
Ausweichtermin nicht kann.
(2) Eine kurzfristige Änderung des mitgeteilten Trainingsortes durch
GluckerKolleg ist möglich. Aus der Änderung des Traingsortes kann
der Teilnehmer keine Ansprüche herleiten.
(3) Ist der Personal Fitness Trainer erkrankt oder aus wichtigem Grund
verhindert und GluckerKolleg stellt keinen geeigneten Personal Fitness
Trainer zur vereinbarten Trainings-/Betreuungseinheit zur Verfügung,
hat GluckerKolleg den Teilnehmer rechtzeitig zu informieren und ihm
innerhalb kurzer Zeit einen Ersatztermin anzubieten, der wiederum innerhalb
der nächsten sechs Wochen stattzufinden hat. Der Teilnehmer hat keinen
Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Termin wegen Krankheit ausfällt.
§ 9 Kündigung
(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit
fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Kündigungen durch das GluckerKolleg
Das GluckerKolleg kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
insbesondere kündigen, wenn
(a) der Teilnehmer mit der Zahlung der Vergütung mehr als 14 Tage in
Verzug gerät.
(b) der Teilnehmer in groben Maße oder wiederholt das Personal Fitness
Training stört oder den Anweisungen des Personal Fitness Trainer keine
Folge leistet.
(3) Kündigungen durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
insbesondere kündigen, wenn
(a) GluckerKolleg seine Vertragspflichten nachhaltig verletzt und trotz
erfolgter schriftlicher Abmahnung durch den Kunden in angemessener Frist
nicht abgeholfen hat.
(b) GluckerKolleg im Fall eines Trainingsausfalles wegen Krankheit oder
Verhinderung des Personal Fitness Trainers keinen Ersatztermin innerhalb
von sechs Wochen anbietet (Ziffer § 8 (3)).
(4) Im Falle einer Kündigung durch das GluckerKolleg aus einem
wichtigen Grund, der in der Risikosphäre des Teilnehmers liegt,
insbesondere bei Kündigungen des Vertrages bleibt der
Vergütungsanspruch des GluckerKolleg bestehen. Der Nachweis eines
nicht eingetretenen bzw. niedrigeren Schadens bleibt dem Teilnehmer
vorbehalten, dem GluckerKolleg bleibt die Geltendmachung weitergehender
Schadensersatzansprüche vorbehalten.
(5) Jede Kündigung hat mindestens in Textform und per Einschreiben zu
erfolgen.
§ 10 Rücktritt vom Vertrag, pauschalierte
Rücktrittsgebühren
Der Teilnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem
Fall hat er je nach Zeitpunkt des Rücktritts eine pauschale
Bearbeitungsgebühr von 10 – 100 % der Buchungsgebühr zu
leisten.
§ 11 Haftung des Gluckerkollegs
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, einschließlich
solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter
Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf
(a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des GluckerKolleg oder seiner
Erfüllungsgehilfen,
(b) der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
durch das GluckerKolleg oder seiner Erfüllungsgehilfen - wobei als
wesentliche Vertragspflicht insbesondere die Zurverfügungstellung des
Personal Fitness Trainigs/einer Betreuung anzusehen ist -
(c) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
führenden Pflichtverletzung des GluckerKolleg oder seiner
Erfüllungsgehilfen oder
(d) auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des GluckerKolleg oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber GluckerKolleg
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GluckerKolleg.
(3) Sofern eine Pflichtverletzung nach Absatz (1) vorliegt hat der
Teilnehmer, sofern dies auf Grund der Art der Pflichtverletzung oder des
Schadens möglich ist, vor Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen dem GluckerKolleg eine angemessene Frist - in
der Regel 14 Tage - zur Nacherfüllung zu setzen.
§ 12 Urheberrecht, Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte
(1) Sämtliche Unterlagen/Informationen sind -sofern nicht in den
Unter-lagen/Skripten - auf etwas anderes hingewiesen wird -
urheberrechtlich geschützte Werke des Gluckerkolleg. Dies gilt auch
für elektronisch zur Verfügung gestellte Skripten oder
Unterlagen.
Der Kunde verpflichtet sich es zu unterlassen Skripten oder Lehrmaterial
des Gluckerkolleg an Dritte zur Verfügung zu stellen, gleich auf
welche Art.
(2) Grundsätzlich ist die Fertigung von Lichtbildern, Filmen und
Tonmitschnitten bei Durchführung des Trainings verboten. Das
GluckerKolleg, der Personal Fitness Trainer und der Kunde kann hiervon
Ausnahmen im Einzelfall gestatten.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht des Kunden
Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch die Personal Fitness Trainer vom GluckerKolleg zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Fitness Trainers vom GluckerKolleg bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Personal Fitness Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
§ 15 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung des Personal Fitness Trainings beim Trainer des GluckerKollegs umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.
§ 16 Allgemeines
(1) Aus Gründen der Flexibilität wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 4 Wochen vor Urlaubsantritt den Personal Fitness Trainer vom GluckerKolleg bekannt zu geben.
(2) Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfehlen die Personal Fitness Trainer vom GluckerKolleg vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms und die Feststellung des Gesundheitszustandes bzw. der Belastungsparameter unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
(3) Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt
das GluckerKolleg und die Personal Fitness Trainer vom GluckerKolleg vor
Vertragsabschluss eine sportärztliche/ärztliche Untersuchung.
§ 17 Verschwiegenheit
Die Personal Fitness Trainer vom GluckerKolleg und das GluckerKolleg sind
verpflichtet, jegliche Art von Informationen von Ihren/ über Ihre
Klienten vertraulich zu behandeln.
§ 18 Sorgfaltspflicht
Die Personal Fitness Trainer vom GluckerKolleg sind verpflichtet, vor
Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und
Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das
bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/
unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen z.B. EMS, Vibration
usw.) und Besonderheiten (Outdoor-Einheiten usw.) einzuweisen. Während
der Personal Fitness Training Einheit ist der Personal Fitness Trainer
verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen
und, falls erforderlich, zu korrigieren und zu kontrollieren.
§ 19 Gerichtsstandvereinbarung
Soweit der Teilnehmer Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien als
gemeinsamen Gerichtsstand Stuttgart. Das GluckerKolleg ist berechtigt, den
Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
§ 20 Rechtsvereinbarung
Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 21 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt
dies die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht.
(2) Für den Fall, dass der Teilnehmer Kaufmann ist, vereinbaren die
Parteien, dass anstelle einer unwirksamen Vereinbarung die Vereinbarung
tritt, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen
hätten und die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien bei
Vertragsabschluss wollten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Leistungen zu Aus- und Weiterbildungen Gluckerkolleg
§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Verträge der Firma GluckerKolleg GbR (im folgenden
GluckerKolleg), die die Ausbildung oder Fortbildung im Bereich Gesundheit
und/oder Fitness betreffen.
(2) Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
oder Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden oder Teilnehmer
vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunde/Teilnehmer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
(4) Unsere Vertragsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern
als auch gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot
Die Darstellung auf der Internetseite der Firma Gluckerkolleg (www.GluckerKolleg.de; www.glucker.de) stellen keine
rechtsverbindlichen Angebote dar, ebenso wenig die ansonsten erfolgende
Bewerbung der Dienstleistungen des Gluckerkolleg. Der Teilnehmer gibt
seinerseits ein Angebot an, dass seitens der Firma Gluckerkolleg durch eine
in Textform oder in schriftlicher Form ausgestaltete Erklärung seitens
des Gluckerkolleg angenommen wird. Erst mit dieser Erklärung des
Gluckerkolleg kommt ein Vertrag zustande.
§ 3 Dauer, Ort und Zeit der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung bestimmt sich nach dem abgeschlossenen Vertrag,
ebenso der Ort und die Zeit der Ausbildungsveranstaltung. Bei Ausbildungen
die in mehr als zwei Terminen durchgeführt werden bestimmt sich die
Dauer, Ort und Zeit der Ausbildungsveranstaltung ergänzend aus der
jeweils gültigen Prüfungsordnung.
§ 4 Vergütung, Preis und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preisangaben von GluckerKolleg verstehen sich als Endpreise. Hinzu
kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Kursgebühr bestimmt sich aus den unter §3 der AGB
dargestellten vertraglichen Grundlagen. Ergänzend gilt die allgemeine
Preisliste, die in den Geschäftsräumen des Gluckerkolleg
aushängen und die auf der Internetseite des Gluckerkolleg eingesehen
werden können zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
(3) Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt bargeldlos durch
Überweisung und ist mit Vertragsabschluss sofort fällig.
(4) Bei Abbruch eines Kurses durch den Teilnehmer bzw. bei berechtigter
Kündigung aus wichtigem Grund, ist die gesamte Kursgebühr zu
zahlen.
§ 5 Ausschlussrecht bei Nichtzahlung, Zurückbehaltung von
Zertifikaten
(1) Zahlt der Teilnehmer die Kursgebühr nicht vor Durchführung
des Kurses, behält sich GluckerKolleg vor, den Teilnehmer bis zur
vollständigen Zahlung von dem Kurs auszuschließen, ohne dass die
Zahlungspflicht entfällt.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren hat
GluckerKolleg ein Zurückbehaltungsrecht an den Teilnehmerzertifikaten
und den Prüfungsunterlagen. Weitere Ansprüche gegen GluckerKolleg
sind ausgeschlossen.
§ 6 Pflicht des Veranstalters
GluckerKolleg ist verpflichtet, den Kurs durchzuführen, wie er im
Angebot gemäß § 2 der AGB festgelegt ist. Das bedeutet, die
Inhalte der vereinbarten Ausbildung durch geeignete Personen in geeigneten
Räumlichkeiten oder auf sonstige geeignete Art zu vermitteln.
§ 7 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kursgebühr mit
Fälligkeit nach Rechnungszugang zu zahlen.
(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer, den Anordnungen
des Lehrpersonals bei und/oder im Zusammenhang mit der Ausbildung Folge zu
leisten und die jeweils in den Lehrgangsräumen/-räumlichkeiten
geltende Hausordnung zu respektieren.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Störungen des Unterrichts zu
unterlassen sowie mit Gegenständen, die im Rahmen des Kurses vom
GluckerKolleg zur Verfügung gestellt werden, pfleglich und
ordnungsgemäß umzugehen.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sofern für den Kurs eine
Prüfungsordnung gilt, diese zu respektieren, insbesondere
Täuschungsversuche zu unterlassen.
§ 8 Durchführung des Kurses, Mindestteilnehmerzahl, Verschiebung
des Kurses, Krankheit des Ausbilders
(1) Der Kurs und der Vertrag kommen mit aufschiebender Bedingung erst
zustande, wenn es kein Einzeltraining ist, wenn die von GluckerKolleg
vorgegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
(2) Kommt der Kurs wegen fehlender Teilnehmerzahl nicht zustande, wird
GluckerKolleg etwaig bezahlte Kursgebühren erstatten und den
Teilnehmer benachrichtigen, wenn der nächste Kurs ansteht.
(3) GluckerKolleg ist berechtigt, bis 48h vor Durchführung des Kurses
den Zeitpunkt (Tag/Uhrzeit) des Kurses zu verschieben, ohne dass dem
Teilnehmer hierdurch Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Der
Teilnehmer hat aber das Recht, diesen Kurstag bei einem anderen Kurs
nachzuholen, wenn er an dem Ausweichtermin nicht teilnimmt. Hiervon hat er
GluckerKolleg unverzüglich nach Bekanntgabe des Ausweichtermins zu
informieren.
(4) Eine kurzfristige Änderung des mitgeteilten Kursortes durch
GluckerKolleg ist möglich. Aus der Änderung des Kursortes kann
der Teilnehmer keine Ansprüche herleiten.
(5) Ist der Ausbilder erkrankt oder aus wichtigem Grund verhindert und
GluckerKolleg stellt keinen geeigneten Ersatzausbilder zum vereinbarten
Kurstag zur Verfügung, hat GluckerKolleg den Teilnehmer rechtzeitig zu
informieren und ihm innerhalb von zwei Wochen einen Ersatztermin
anzubieten, der wiederum innerhalb der nächsten sechs Wochen
stattzufinden hat. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz,
wenn der Termin/Kurstag wegen Krankheit ausfällt.
§ 9 Kündigung
(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit
fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Kündigungen durch das GluckerKolleg
Das GluckerKolleg kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
insbesondere kündigen, wenn
(a) der Teilnehmer mit der Zahlung der Vergütung mehr als 14 Tage in
Verzug gerät.
(b) der Teilnehmer in groben Maße oder wiederholt den Unterricht
stört oder den Anweisungen des Lehrpersonals keine Folge leistet.
(c) Urheberrechtliche Verstöße einschließlich unerlaubter
Ton-/Bildaufnahmen zu Lasten des Urheberrechts von GluckerKolleg begeht.
(d) Einen Täuschungsversuch bei einer Prüfung unternimmt, es sei
denn es handelt sich um einen ganz geringfügigen Verstoß.
(3) Kündigungen durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
insbesondere kündigen, wenn
(a) GluckerKolleg seine Vertragspflichten nachhaltig verletzt und trotz
erfolgter schriftlicher Abmahnung durch den Kunden in angemessener Frist
nicht abgeholfen hat.
(b) GluckerKolleg im Fall eines Kursausfalls wegen Krankheit oder
Verhinderung des Ausbilders keinen Ersatztermin innerhalb von sechs Wochen
anbietet (Ziffer § 8(5)).
(4) Im Falle einer Kündigung durch das GluckerKolleg aus einem
wichtigen Grund, der in der Risikosphäre des Teilnehmers liegt,
insbesondere bei Kündigungen nach (2)(a) bis (2)(d) des Vertrages
bleibt der Vergütungsanspruch des GluckerKolleg bestehen. Der Nachweis
eines nicht eingetretenen bzw. niedrigeren Schadens bleibt dem Teilnehmer
vorbehalten, dem GluckerKolleg bleibt die Geltendmachung weitergehender
Schadensersatzansprüche vorbehalten.
(5) Jede Kündigung hat mindestens in Textform und per Einschreiben zu
erfolgen.
§ 10 Rücktritt vom Vertrag, pauschalierte
Rücktrittsgebühren
(1) Der Teilnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurück zu treten. In
diesem Fall hat er je nach Zeitpunkt des Rücktritts eine pauschale
Bearbeitungsgebühr oder nachfolgend festgelegten Anteil der
Vergütung zu leisten.
(2) Rücktritt bei Fortbildung zum EMS Trainer / Biokinematik Trainer /
Functional Trainer
(a) Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt bis einschließlich 30
Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung sofern Lernunterlagen nicht
bereits versandt wurden: EUR 50,00.
(b) Zahlung nach Übersendung der Unterlagen oder bei einem
Rücktritt weniger als 30 Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung: die
volle Vergütung.
(3) Rücktritt bei sonstigen Kursen
(a) Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt bis einschließlich 30
Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung
(aa) bei 1 tägigen Kursen sowie beim Kongress 10 €
(ab) bei 2 tägigen Kursen 20 €
(ac) Ausbildung zum Rückenschullehrer KddR / - leiter 50 €
(ad) Ausbildung zum Gesundheitstrainer 50 €
(ae) bei einer Ausbildung zum Personalfitnesstrainer 100 €
(af) Ernährungsberater 50 €
(ag) Gehirnfitness 35 €
(ah) alle weiteren / sonstigen Kurse 50 €
(b) Zahlung bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor
Ausbildungsbeginn: die volle Vergütung.
(4) Maßgeblich für die vorgenannten Fristen ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei GluckerKolleg.
(5) Ein Anspruch auf Umbuchung besteht grundsätzlich nicht.
§ 11 Haftung des Gluckerkollegs
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, einschließlich
solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter
Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf
(a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des GluckerKolleg oder seiner
Erfüllungsgehilfen,
(b) der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
durch das GluckerKolleg oder seiner Erfüllungsgehilfen - wobei als
wesentliche Vertragspflicht insbesondere die Zurverfügungstellung des
Ausbildungsplatzes anzusehen ist -
(c) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
führenden Pflichtverletzung des GluckerKolleg oder seiner
Erfüllungsgehilfen oder
(d) auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des GluckerKolleg oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber GluckerKolleg
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GluckerKolleg.
(3) Sofern eine Pflichtverletzung nach Absatz (1) vorliegt hat der
Teilnehmer, sofern dies auf Grund der Art der Pflichtverletzung oder des
Schadens möglich ist, vor Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen dem GluckerKolleg eine angemessene Frist - in
der Regel 14 Tage - zur Nacherfüllung zu setzen.
§ 12 Prüfung, jeweils geltende Prüfungsordnung
(1) Für die Trainerausbildungen, insbesondere zum
Rückenschullehrer, EMS Trainer, Kinder- und Jugendcoach,
Ernährungsberater, Gesundheitstrainer und Personalfitnesstrainer gilt
die zum Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages jeweils geltende
Prüfungsordnung.
(2) Die Prüfungsordnung ist Teil des Vertrages und gilt als
vereinbart.
(3) Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer eine
Bescheinigung/Zertifikat entsprechend der Prüfungsordnung.
(4) Das Prüfungsergebnis kann nur innerhalb eine Ausschlussfrist von
einem Monat nach Zugang der schriftlichen Benachrichtigung über das
Ergebnis der Prüfung angefochten werden
§ 13 Urheberrecht, Fotografieren und Filmen sowie Tonmitschnitte
(1) Sämtliche Skripten und Lehrgangsunterlagen sind -sofern nicht in
den Unter-lagen/Skripten - auf etwas anderes hingewiesen wird -
urheberrechtlich geschützte Werke des Gluckerkolleg. Dies gilt auch
für elektronisch zur Verfügung gestellte Skripten oder
Lehrgangsunterlagen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich es zu unterlassen Skripten oder
Lehrmaterial des Gluckerkolleg an Dritte zur Verfügung zu stellen,
gleich auf welche Art.
(2) Grundsätzlich ist die Fertigung von Lichtbildern, Filmen und
Tonmitschnitten bei Durchführung der Ausbildung verboten. Die
Kursleitung kann hiervon Ausnahmen im Einzelfall gestatten.
§ 14 Widerrufsbelehrung des Teilnehmers
Unsere Fortbildungen dienen der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
wodurch es dem Teilnehmer an der Verbrauchereigenschaft fehlt um sich auf
das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher zu berufen (§13
BGB).
Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht da unsere Kurse an spezifischen
Terminen und/oder in bestimmten Zeiträumen erbracht werden (§
312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers
Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 16 Ort der Leistungserbringung
Für andere als ein- oder zweitägige Fortbildungen, insbesondere
für die Ausbildung zum Rückenschullehrer KddR, EMS Trainer,
Kinder- und Jugendcoach, Ernährungsberater, zum Gesundheitstrainer,
zum Gehirnfitness Trainer und bei einer Ausbildung zum
Personalfitnesstrainer ist der Ort der beiderseitigen Leistungserbringung
Stuttgart. In anderen Fällen der Ort, an dem die Fortbildung
stattfindet.
§ 17 Gerichtsstandvereinbarung
Soweit der Teilnehmer Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien als
gemeinsamen Gerichtsstand Stuttgart. GluckerKolleg ist berechtigt, den
Teilnehmer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
§ 18 Rechtsvereinbarung
Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 19 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, berührt
dies die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht.
(2) Für den Fall, dass der Teilnehmer Kaufmann ist, vereinbaren die
Parteien, dass anstelle einer unwirksamen Vereinbarung die Vereinbarung
tritt, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen
hätten und die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien bei
Vertragsabschluss wollten.